Geschäftsstelle | |
Zellaerstrasse 40 Öffnungszeiten während der Saison (ab 20.12.23) : 09:00 – 16:30 Uhr |
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(200m zu Golfwiese/Übungswiese Alpin ; Einstieg zu Loipen) | |
98559 Oberhof | |
Tel. 0160 – 8950528 (ab Saisonstart bis März) Telefonzeiten ca. 17:00-20:00 Uhr |
per E-Mail: bergwelt-oberhof@web.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
B E R G W E L T – O B E R H O F
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen bergwelt-oberhof und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der VermietungsBetrieb von Wintersportausrüstungen sowie die Vermittlung und Durchführung von Schneesportkursen. Erfasst bei der eigenen Durchführung sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Langlaufes, Alpinen Skilaufs, Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten geführter Touren und touristischer Veranstaltungen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden erhoben sowie
vorübergehend gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nicht. Die Bedingungen zur Vermietung der Wintersportausrüstung folgt in unten folgendem separatem Absatz. Zum Kursbetrieb – Kosten, Unterrichtszeiten und
Gruppengrößen – wird ergänzend auf die Bestimmungen der jeweiligen Saisonpreisliste verwiesen.
2. Vertragsabschluß
Reservierungen können über Internet oder Telefonisch durchgeführt werden. Sie gelten erst als verbindlich mit schriftlicher Bestätigung durch Bergwelt Oberhof. Die Angebote sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonisc he Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
Alle von uns genannten Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Eventuelle Ansprüche gegen Bergwelt-Oberhof setzen den kompletten Vertragsabschluss per vollständiger Zahlung vor der gebuchten Leistungserbringung voraus.
3. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind vor der Leistungserbringung per Überweisung (Zahlungseingang spätestens fünf Werktage vor der geplanten Leistungserbringung) oder in bar (unmittelbar vor der Leistungserbringung) zu zahlen. Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen – Wintersportkurse
Der Vertragspartner hat bereits bei Buchung über eventuell vorhandene Fähigkeiten und Erfahrungen wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Über eventuell beeinträchtigende Umstände des Gesundheitszustand ist im Vorfeld umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig eine allgemeine Überprüfung der Ausrüstung zu veranlassen.
Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den vereinbarten Kurszeiten berechtigt nicht zum Nachholen des versäumten Kurses. Unsere Kurs – Karte versteht sich als Pfandgegenstand für die benannte Kurszeit. Kurse finden bei jeder Witterung statt.
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Gruppenunterricht grundsätzlich ab 5 Personen, Dauer: 2,5h. Bei geringerer Teilnehmerzahl wird die Kurszeit entsprechend gekürzt. Liftpreise, Nutzungsgebühren oä sind im Kurspreis nicht enthalten. Die Kurs-Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Gruppeneinteilung der Kurse erfolgt durch Bergwelt Oberhof. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren.
Werden vorgenannte Punkte nicht beachtet oder akzeptiert, erfolgt eine Vertragsauflösung ohne Rückerstattung des gezahlten Entgelts.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung für Unfälle, die sich vor, während oder nach dem Unterricht ereignen, wird ausgeschlossen. Unfall- & Haftpflichtversicherungen ist Sache der Teilnehmer und wird empfohlen.
Rückerstattung nur wegen Verletzung oder Krankheit und nur mit ärztlicher Bestätigung des ortsansässigen Arztes und nur Differenzbetrag.
5. Allgemeine Mietbedingungen Ausrüstungs“verleih“
5.1. Die Mietgegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
5.2. Der Mieter haftet für Schäden, die mit den Mietsachen verursacht werden und für alle Schäden, die nicht durch die
Mietsachenversicherung gedeckt sind, sofern die Versicherung abgeschlossen wurde. (Bedingungen nachstehend)
5.3. Der Mieter haftet bei Unfällen und Schäden selbst, wenn eigene Ausrüstungsgegenstände mit verwendet werden,
die nicht der derzeit gültigen DIN/ISO – Norm entsprechen oder aufgrund von Verschleiß o.ä. zu Fehlfunktionen
führen.
5.4. Beanstandungen oder Mängelrügen müssen bei der Übernahme der Mietgegenstände erfolgen. Später
vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt
werden.
5.5. Der Mieter ist nur nur verkehrsbestimmten Nutzung der Mietsachen auf dafür vorgesehenem Gelände berechtigt.
Er verpflichtet sich, die Sachen pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Zum
Transport und zur Aufbewahrung sind zum Schutz der Mietsache geeignete Bedingungen zu nutzen;
Autogepäckträger gehören nicht dazu.
5.6. Treten Mängel am Gerät auf oder werden Reparaturen notwendig, bitte sofort unsere Geschäftsräume aufsuchen.
5.7. Für Unfälle, auch wenn sie auf den Mietgegenstand zurückzuführen sein mögen, übernehmen wir keine Haftung.
5.8. Sämtliche Mietgegenstände können nur gegen Vorzeigen des Reisepasses, Personalausweises oder gegen Kaution
ausgegeben werden.
5.9. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet werden oder sonstwie an Dritte überlassen werden.
5.10. Der Mietvertrag endet bzw. verlängert sich automatisch mit der Rückgabe der Mietgegenstände. Rückerstattung
bzw. Nachzahlung nach der gültigen Preisliste.
5.11. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. Gerichtsstand ist
das Amtsgericht Suhl.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wintersportgeräte-Versicherung : „freiwillige Bruchversicherung“
§1 Versicherte Sachen
Versichert sind Alpin- und Langlaufski, Snowboard , Monoski, mit den fest verbundenen Teilen ( Bindung, Stopper
usw. ), Skistöcke, Skischuhe, Rodel und Schneeschuhe, die der Versicherungsnehmer von einem gewerblich
tätigem Vermieter (bergwelt-oberhof“ ) nachweislich gemietet hat UND die entgeltliche , freiwillige
Bruchversicherung abgeschlossen und bei Abschluss vollständig beglichen hat..
§ 2 Versicherte Gefahren
Versicherungsschutz besteht während des Gebrauchs der Wintersportgeräte einschließlich der Pausen im Gelände,
während des Aufenthaltes im Wintersportort für unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers plötzlich und
gewaltsam eintretenden Bruch oder Beschädigung der Mietsache.
§ 3 Ausschlüsse
1. die „freiwillige Bruchversicherung“ greift nicht bei:
a) Verlieren, Liegen- oder Stehenlassen
b) Diebstahl
c) Schäden, die beim Skispringen, Skiakrobatik, Skirennen -jeweils einschließlich Training- eintreten.
(skischul interne Rennen gelten nicht als Rennlauf)
d) Schäden durch falschen Gebrauch, Ungeschicklichkeit oder Bedienungsfehler
e) Schäden, die durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich, grob fahrlässig oder zum wiederholten Male
herbeigeführt wurden
f) Mietkosten für Wintersportgeräte
2. Ausgeschlossen sind die Gefahren
a) des Krieges, Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse oder Unruhen
b) Kernenergie
c) Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von Hoher Hand.
§ 4 Beginn und Ende der Haftung
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe der Mietsache und der Leistung des Versicherungsbeitrages
und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
§5 Ersatzleistung
Bei Bruch oder Beschädigung wird kostenloser Ersatz geleistet. Falls zur Zeit keine Leihausrüstung vorhanden sein
sollte, wird die restliche Mietgebühr zurückerstattet.
6. Haftungsbestimmungen:
Bergwelt-Oberhof haftet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Leih- und Unterrichtstätigkeit in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
7 . Gewährleistung:
Der Vertragspartner hat Reklamationen unverzüglich und vor Ort bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei
Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Eventuelle Ansprüche sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
8. Rücktritt von der Buchung – Beitragserstattung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 12 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich. Erfolgt die
Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so berechtigt dies zur Einbehaltung bzw. Forderung von 30% der Gesamtsumme. Eine vollständige Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen erfolgt nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges und mit ärztlichem Attest des ortsansässigen Arztes. Die Rückerstattung erfolgt abzgl bereits erbrachter Leistungen. Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden grundsätzlich nicht ersetzt.
9. Erfüllungsort : D-98559 Oberhof
10. Gerichtsstand
Zur Entscheidung entstehender Streitigkeiten ist ausschließlich das am Geschäftsitz der Bergwelt-Oberhof zuständige
Gericht beizuziehen. – Amtsgericht Suhl.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
BERGWELT – OBERHOF
Björn Werner
Geschäftssitz:
Mühlbergstrasse 39, 98529 Suhl- Albrechts
mail. bergwelt-oberhof@web.de /
Zweigstellen / Geschäftsstellen:
Theodor-Neubauer-Strasse 17a und
Zellaer-Strasse 40
Postfach 1107,
98559 Oberhof